Ja, du kannst während der Elternzeit selbst kündigen. Das ist jederzeit möglich.
Viele sind unsicher, ob sie in dieser Phase überhaupt kündigen dürfen. Der Grund dafür ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser schützt dich jedoch nur vor Kündigungen durch den Arbeitgeber – nicht vor deiner eigenen Entscheidung zu gehen.
Wichtig ist ein anderer Punkt: Es macht einen Unterschied, ob du mitten in der Elternzeit kündigst oder gezielt zum Ende der Elternzeit. Davon hängt ab, welche Kündigungsfrist gilt.
- Kündigungsfrist läuft ganz normal weiter
- Elternzeit unterbricht die Frist nicht
- Vertrag oder § 622 BGB gilt
Beispiel:
Elternzeit endet am 30. Juni → Kündigung bis spätestens 31. März einreichen
Darf ich während der Elternzeit selbst kündigen?
Du darfst dein Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit ganz normal beenden.
Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, die dir das verbietet. Du kannst jederzeit kündigen, unabhängig davon, ob du gerade arbeitest oder dich vollständig in Elternzeit befindest.
Auch der Bezug von Elterngeld ändert daran nichts. Deine Kündigung bleibt wirksam, solange sie korrekt und schriftlich erfolgt.
Wenn du unsicher bist, wie eine Kündigung formal aussehen muss, kannst du dich hier orientieren: Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?
Wie läuft die Kündigungsfrist in der Elternzeit ab?
Wenn du während der laufenden Elternzeit kündigst, gilt grundsätzlich die normale Kündigungsfrist.

Diese ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag oder – wenn dort nichts geregelt ist – aus der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
Die Elternzeit verändert diese Frist nicht. Sie läuft ganz normal weiter, sobald deine Kündigung beim Arbeitgeber angekommen ist.
Das bedeutet: Auch wenn du aktuell nicht arbeitest, zählt die Zeit vollständig. Deine Kündigungsfrist wird genauso behandelt, als würdest du regulär im Job sein.
Gerade nach der Probezeit gelten oft längere Fristen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du das hier genauer nachlesen: Kündigungsfrist nach der Probezeit erklärt
Berechne dein genaues Kündigungsdatum in wenigen Sekunden.
Jetzt Frist berechnenBesonderheit: Kündigung zum Ende der Elternzeit
Wenn du planst, genau zum Ende deiner Elternzeit aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, gilt eine spezielle Regel.
In diesem Fall musst du deine Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende der Elternzeit einreichen.
Diese Frist ist unabhängig von deinem Arbeitsvertrag und stellt eine eigene gesetzliche Regelung dar.
Der Hintergrund ist einfach: Dein Arbeitgeber soll ausreichend Zeit haben, die Rückkehr oder eine Nachbesetzung zu planen.
Wenn du diese Frist verpasst, verlängert sich dein Arbeitsverhältnis automatisch über das Ende der Elternzeit hinaus.
Praxisbeispiel: Kündigung richtig planen
Ein konkretes Beispiel macht den Unterschied klar.

Deine Elternzeit endet am 30. Juni.
Wenn du genau zu diesem Zeitpunkt kündigen möchtest, muss deine Kündigung spätestens drei Monate vorher beim Arbeitgeber eingehen – also bis zum 31. März.
So stellst du sicher, dass dein Arbeitsverhältnis exakt mit dem Ende der Elternzeit endet.
Ein zweiter typischer Fall sieht anders aus.
Du möchtest bereits während der Elternzeit in einen neuen Job wechseln, der zum 1. Mai beginnt.
In diesem Fall gilt nicht die Drei-Monats-Regel, sondern deine normale Kündigungsfrist.
Du musst also rückwärts vom Startdatum deines neuen Jobs rechnen. Wenn du dabei unsicher bist, hilft dir dieser Guide: Letzten Arbeitstag richtig berechnen
Kündigung während Elternzeit
- Frist läuft normal weiter
- Keine Unterbrechung
- Vertrag entscheidet
Kündigung zum Ende der Elternzeit
- 3 Monate vorher einreichen
- Fixe gesetzliche Regel
- Unabhängig vom Vertrag
Neuer Job beginnt früher
- Vom Startdatum rückwärts rechnen
- Normale Frist beachten
- Puffer einplanen
Öffentlicher Dienst (TVöD)
- Andere Fristen möglich
- Tarifvertrag prüfen
- Oft längere Fristen
Was du zusätzlich beachten solltest
Wenn du während der Elternzeit kündigst, musst du in der Regel nicht zur Arbeit zurückkehren. Deine Kündigungsfrist läuft unabhängig davon weiter.
Offene Urlaubstage werden häufig ausgezahlt oder verrechnet. Wie genau das erfolgt, hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig ist außerdem die Form deiner Kündigung. Sie muss immer schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder mündliche Mitteilung reicht nicht aus.
Wenn du einen neuen Job planst, solltest du deine Kündigung immer vom gewünschten Startdatum aus rückwärts berechnen. Das gibt dir Sicherheit und verhindert zeitliche Lücken.
Jetzt deine Frist richtig berechnen
Die größte Unsicherheit entsteht meist nicht durch die Regeln, sondern durch die richtige Berechnung.
Gerade bei der Kombination aus Elternzeit, Vertrag und möglichem Jobwechsel wird es schnell unübersichtlich.



