Kündigung in der Probezeit – Frist einfach berechnen

Während der Probezeit gelten klare und vereinfachte Regeln für die Kündigung. Anders als im regulären Arbeitsverhältnis müssen Sie keine komplexen Fristen berechnen. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen genau 2 Wochen.

Mit diesem Probezeit Rechner können Sie Ihre Kündigungsfrist sofort berechnen. Geben Sie Ihr Eintrittsdatum ein und erhalten Sie direkt Ihren Kündigungstermin sowie den letzten Arbeitstag – ohne manuelle Berechnung.

Wann gilt die Kündigung in der Probezeit?

Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit können beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – das Arbeitsverhältnis einfacher beenden.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist klar geregelt:

§ 622 Abs. 3 BGB – gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit

Wichtig zu verstehen:

  • Die Kündigungsfrist beträgt immer 2 Wochen
  • Die Dauer der Beschäftigung spielt keine Rolle
  • Es gibt keine Staffelung wie nach der Probezeit

Genau diese Klarheit macht die Probezeit zu einem eigenen Szenario, das sich nicht mit normalen Kündigungsfristen vergleichen lässt.

2 Wochen Kündigungsfrist – was bedeutet das genau?

Die 2-Wochen-Frist entspricht 14 Kalendertagen. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam zugeht.

Das bedeutet konkret:

  • Sie können an jedem beliebigen Tag kündigen
  • Die Frist läuft unabhängig von Monatsanfang oder Monatsende
  • Das Arbeitsverhältnis endet genau 14 Tage später

Im Gegensatz zu regulären Kündigungen müssen Sie keine festen Termine wie den 15. oder das Monatsende beachten.

So funktioniert der Probezeit Rechner

Der Rechner ist bewusst einfach aufgebaut und auf die Probezeit spezialisiert. Anders als beim Hauptrechner sind keine komplexen Einstellungen notwendig.

  • Eintrittsdatum eingeben
  • Probezeit ist automatisch aktiv
  • Frist wird fest auf 2 Wochen gesetzt

Nach dem Klick auf „Berechnen“ sehen Sie sofort:

  • Den Kündigungstermin
  • Den letzten Arbeitstag
  • Die klare Fristangabe (2 Wochen)

Damit entfällt jede Unsicherheit bei der Berechnung.

Beispiele: Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen

Diese Beispiele zeigen, wie die 2-Wochen-Regel in der Praxis angewendet wird:

Beispiel 1:
Kündigung am 1. März → Ende des Arbeitsverhältnisses am 15. März

Beispiel 2:
Kündigung am 10. Juni → Ende am 24. Juni

Beispiel 3:
Kündigung am 28. Januar → Ende am 11. Februar

Der Rechner übernimmt diese Berechnung automatisch und zeigt Ihnen das korrekte Datum ohne Fehler.

Besonderheiten bei der Berechnung

Auch wenn die Regel einfach ist, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Kündigung mitten im Monat: Die Frist läuft trotzdem exakt 14 Tage
  • Wochenenden und Feiertage: Das berechnete Datum bleibt bestehen, prüfen Sie jedoch die Zustellung Ihrer Kündigung
  • Vertragliche Abweichungen: Diese werden hier nicht berücksichtigt

Der Rechner ist bewusst auf Standardfälle ausgelegt, um schnelle und klare Ergebnisse zu liefern.

Probezeit vorzeitig beenden – was ist möglich?

In der Probezeit können Sie jederzeit kündigen. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Tage oder Termine.

Das bedeutet:

  • Keine Bindung an Monatsende
  • Keine Mindestlaufzeit für Kündigung
  • Flexible Beendigung jederzeit möglich

Die einzige Voraussetzung ist, dass die 2-Wochen-Frist eingehalten wird.

Nach der Probezeit gelten andere Regeln

Nach Ablauf der Probezeit ändern sich die Kündigungsfristen deutlich. Dann gelten feste Termine und teilweise längere Fristen.

Kündigungsfrist nach Probezeit berechnen

Nutzen Sie dafür den Hauptrechner, um die korrekten Fristen nach der Probezeit zu ermitteln.

Häufige Fragen zur Kündigung in der Probezeit

Ist die Kündigungsfrist in der Probezeit immer 2 Wochen?

Ja, nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit grundsätzlich zwei Wochen. Diese Regel gilt unabhängig davon, wie lange Sie bereits im Unternehmen sind. Es gibt keine Verlängerung oder Staffelung der Frist wie nach der Probezeit. Nur in seltenen Fällen können individuelle Arbeitsverträge abweichende Regelungen enthalten.

Kann ich sofort kündigen?

Sie können jederzeit kündigen, auch direkt am ersten Arbeitstag. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet. Die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen muss eingehalten werden. Der Rechner zeigt Ihnen genau, wann Ihr letzter Arbeitstag ist.

Gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Ja, die 2-Wochen-Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit dieser Frist beenden. Es gibt hier keine Unterschiede wie im späteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses.

Was passiert nach der Probezeit?

Nach der Probezeit gelten die allgemeinen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Für Arbeitnehmer beträgt die Frist in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Diese Berechnung übernimmt der Hauptrechner.

Muss ich zum Monatsende kündigen?

Nein, während der Probezeit gibt es keine Bindung an feste Termine wie den Monatsanfang oder das Monatsende. Sie können an jedem Tag kündigen. Die Frist läuft dann einfach 14 Tage ab dem Zugang der Kündigung.

Jetzt Probezeit Kündigungsfrist berechnen

Geben Sie Ihre Daten oben ein und berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist sofort. Der Rechner liefert Ihnen in wenigen Sekunden ein klares und verständliches Ergebnis.

Hinweis: Diese Berechnung dient zur Orientierung und stellt keine rechtliche Beratung dar.

Matteo Pazh Autor für Kündigungsfristen und arbeitsrechtliche Inhalte
Matteo Pazh

Fachautor für Kündigungsfristen und Arbeitsrecht.
Matteo erstellt praxisnahe Inhalte auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen (z. B. § 622 BGB, § 19 BEEG) und hilft Arbeitnehmern dabei, ihre Kündigungsfrist korrekt zu verstehen und zu berechnen.