Kündigungsfrist beim Minijob – Das gilt für dich als Arbeitnehmer

Kündigungsfrist im Minijob ist gleich wie bei Vollzeit und gesetzlich geregelt nach § 622 BGB

Auch im Minijob gilt in den meisten Fällen die gleiche Kündigungsfrist wie bei einem Vollzeitjob. Das überrascht viele, ist aber gesetzlich klar geregelt.

Die wichtigste Regel ist einfach: Ein 520-Euro-Job ist rechtlich ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Deshalb gilt auch hier die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du deine genaue Frist direkt berechnen: Auch im Minijob: Berechne deine genaue Frist hier.

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist auch beim Minijob?

Ja, und genau hier liegt einer der größten Irrtümer. Viele denken, dass ein Minijob automatisch kürzere Fristen hat oder man jederzeit einfach aufhören kann. Das stimmt nicht.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Entscheidend ist nur, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Und sobald das der Fall ist, greifen die gleichen Regeln.

Nach § 622 BGB gilt in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Regel schützt dich als Arbeitnehmer – unabhängig davon, wie viel du verdienst oder wie viele Stunden du arbeitest.

Wenn du genauer verstehen willst, wie diese Fristen aufgebaut sind, findest du hier eine Übersicht: gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB.

Was steht oft im Minijob-Vertrag?

Viele Minijob-Verträge übernehmen die gesetzliche Regel direkt. Oft findest du Formulierungen wie „vier Wochen zum Monatsende“ oder „vier Wochen zum 15. oder Monatsende“.

Diese Formulierungen sind wichtig, weil sie bestimmen, wann dein Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Es reicht nicht, einfach 28 Tage zu zählen. Du musst die Frist so anwenden, wie sie im Vertrag steht.

Gerade beim Monatsende entstehen häufig Fehler. Wer hier falsch rechnet, verschiebt sein Enddatum schnell um mehrere Wochen.

Kein schriftlicher Vertrag – was dann?

Im Minijob kommt es oft vor, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt. Viele glauben dann, dass keine festen Regeln gelten. Genau das ist falsch.

Auch ohne Vertrag gilt automatisch das Gesetz. Das bedeutet: In den meisten Fällen hast du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Eine mündliche Absprache kann diese gesetzliche Mindestfrist nicht einfach ersetzen. Selbst wenn dein Arbeitgeber sagt, dass du jederzeit gehen kannst, gilt im Zweifel die gesetzliche Regelung.

Für dich ist das ein Vorteil. Es gibt dir Planungssicherheit und schützt dich vor spontanen Entscheidungen, die später Probleme machen könnten.

In der Praxis solltest du deine Kündigung trotzdem schriftlich einreichen. So kannst du nachweisen, wann sie beim Arbeitgeber angekommen ist und wann deine Frist beginnt.

Beispielrechnung: Minijob-Kündigung in der Praxis

Ein konkretes Beispiel hilft, die Regel besser zu verstehen.

Beispiel 1:
Du arbeitest seit mehreren Monaten in einem Minijob und kündigst am 18. April. In deinem Vertrag steht „vier Wochen zum Monatsende“.

In diesem Fall endet dein Arbeitsverhältnis am 30. April. Die Frist orientiert sich am Monatsende und nicht an exakt 28 Tagen.

Beispiel 2:
Du hast keinen schriftlichen Vertrag und kündigst ebenfalls am 18. April.

Dann gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist. Auch hier endet dein Arbeitsverhältnis zum nächsten möglichen Termin – also ebenfalls am 30. April.

Diese Beispiele zeigen, dass sich die Regeln kaum unterscheiden. Ob mit oder ohne Vertrag: Die gesetzliche Grundlage bleibt gleich.

Probezeit im Minijob – gibt es Unterschiede?

In den ersten Monaten kann eine kürzere Kündigungsfrist gelten. Während der Probezeit sind oft zwei Wochen üblich.

Nach dieser Phase greift wieder die normale gesetzliche Kündigungsfrist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob du dich noch in der Probezeit befindest oder nicht.

Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich ein kurzer Blick in deinen Vertrag oder eine genaue Berechnung.

Deine genaue Frist jetzt berechnen

Die Kündigungsfrist im Minijob wirkt auf den ersten Blick einfach, führt aber in der Praxis oft zu falschen Ergebnissen. Besonders bei Monatsende-Regeln oder fehlenden Verträgen passieren schnell Fehler.

Wenn du dein Enddatum genau wissen willst, solltest du es nicht schätzen.

Auch im Minijob: Berechne deine genaue Frist hier.

Du bekommst sofort ein klares Ergebnis und weißt genau, wann dein Arbeitsverhältnis endet.

Häufige Fragen

Muss ein Minijob schriftlich gekündigt werden?
Eine schriftliche Kündigung ist empfehlenswert, weil du damit einen Nachweis hast. Mündlich ist sie möglich, aber riskanter.

Gilt die gleiche Kündigungsfrist wie Vollzeit?
Ja, die gesetzlichen Regeln gelten unabhängig von Arbeitszeit und Einkommen.

Kann ich im Minijob sofort kündigen?
Nur in Ausnahmefällen mit einem wichtigen Grund. Ansonsten musst du die Kündigungsfrist einhalten.

Was passiert ohne Vertrag?
Auch ohne Vertrag gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Matteo Pazh Autor für Kündigungsfristen und arbeitsrechtliche Inhalte
Matteo Pazh

Fachautor für Kündigungsfristen und Arbeitsrecht.
Matteo erstellt praxisnahe Inhalte auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen (z. B. § 622 BGB, § 19 BEEG) und hilft Arbeitnehmern dabei, ihre Kündigungsfrist korrekt zu verstehen und zu berechnen.