Kündigung zum Monatsende – Frist einfach und richtig berechnen

Kündigung zum Monatsende richtig berechnen mit Beispiel und Frist Erklärung

„Kündigung zum Monatsende“ klingt einfach. In der Praxis sorgt genau diese Formulierung aber oft für Fehler. Viele rechnen falsch, starten die Frist am falschen Tag oder verwechseln „ein Monat“ mit 30 Tagen. Die Folge: Dein Austrittsdatum stimmt nicht und dein Arbeitsverhältnis verlängert sich ungewollt. In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du deine Kündigungsfrist richtig berechnest und typische Fehler vermeidest.

Auf einen Blick

  • „Zum Monatsende“ heißt: Dein Job endet immer am letzten Tag eines Monats
  • Die Frist beginnt erst nachdem die Kündigung angekommen ist
  • Ein Monat ist keine feste Anzahl an Tagen
  • Ein kleiner Fehler kann deinen Austritt um einen ganzen Monat verschieben
  • Hier kannst du dein Datum direkt berechnen

Was bedeutet „Kündigung zum Monatsende“?

Ganz einfach gesagt: Dein Arbeitsverhältnis endet am letzten Tag eines Monats.

Das kann der 28., 30. oder 31. sein. Es kommt auf den Monat an.

Viele machen hier schon den ersten Fehler. Sie denken: „Ein Monat sind 30 Tage.“

Das stimmt nicht.

Wichtig: Ein Monat ist kein fester Zeitraum. Entscheidend ist immer der letzte Tag des Monats.

Das bedeutet: Dein Enddatum richtet sich nicht nach Tagen, sondern nach dem Kalender.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beginnt nicht am Tag, an dem du die Kündigung schreibst oder abschickst.

Entscheidend ist der Zugang beim Arbeitgeber. Das ist der Moment, in dem dein Arbeitgeber die Kündigung erhält und davon Kenntnis nehmen kann.

Die gesetzliche Grundlage findest du in § 622 Abs. 1 BGB.

Wichtig: Die Frist beginnt immer am Tag nach dem Zugang.

Beispiel:

  • Deine Kündigung kommt am 10. beim Arbeitgeber an
  • Die Frist beginnt am 11.

Das klingt nach einem kleinen Detail, hat aber große Auswirkungen.

Wenn deine Kündigung nur einen Tag später ankommt, verschiebt sich der Fristbeginn. Dadurch kann sich dein Austrittsdatum direkt um einen ganzen Monat nach hinten verschieben – vor allem bei „zum Monatsende“.

So berechnest du die Kündigung Schritt für Schritt

Schritt 1: Wann ist deine Kündigung angekommen?

Das ist dein Startpunkt.

Schritt 2: Einen Tag dazu zählen

Ab diesem Tag läuft die Frist.

Schritt 3: Frist addieren

Zum Beispiel: 1 Monat oder 4 Wochen.

Schritt 4: Auf Monatsende setzen

Wenn im Vertrag „zum Monatsende“ steht, endet dein Job immer am letzten Tag des Monats.

Frist im VertragEnde
4 WochenGenaues Datum (z. B. 16. Mai)
1 Monat zum MonatsendeImmer Monatsletzter (z. B. 31. Mai)

Einfache Beispiele

Beispiel 1: Kündigung am 18. April 2026

Deine Kündigung kommt am 18. April an.

Die Frist beginnt am 19. April.

  • 4 Wochen → Ende: 16. Mai
  • 1 Monat zum Monatsende → Ende: 31. Mai

Hier siehst du den Unterschied ganz klar.

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Beispiel 2: Kündigung am 15. Juni

Frist: 1 Monat zum Monatsende

Das bedeutet: Dein Job endet am 31. Juli.

Nicht im Juni, sondern im nächsten Monat.

Beispiel 3: Kündigung im Februar (Schaltjahr)

Der Februar hat 29 Tage.

Trotzdem endet deine Frist nicht dort, sondern am nächsten Monatsende.

→ 31. März

Beispiel 4: Späte Kündigung im Monat

Wenn deine Kündigung zu spät ankommt, rutschst du automatisch in den nächsten Monat.

Das ist einer der häufigsten Fehler.

Typische Fehler

  • „1 Monat = 30 Tage“ → falsch
  • Absendedatum zählt → falsch
  • Zu spät gekündigt → Verlängerung um 1 Monat

Diese Fehler kosten dich Zeit und oft auch Geld.

Sonderfälle kurz erklärt

  • Probezeit: meist 2 Wochen, nicht Monatsende → mehr dazu
  • Teilzeit: gleiche Regeln wie Vollzeit
  • Minijob: oft 2 Wochen, Vertrag prüfen
  • Öffentlicher Dienst: Tarifverträge können längere Fristen haben

Mehr Infos findest du hier: gesetzliche Kündigungsfristen

Kündigung muss schriftlich sein

Laut § 623 BGB musst du schriftlich kündigen.

  • Keine E-Mail
  • Kein WhatsApp
  • Unterschrift nötig

Nutze ein Kündigungsschreiben Muster, um sicherzugehen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wenn du selbst kündigst, kann eine Sperrzeit entstehen.

Das steht in § 159 SGB III.

Mehr dazu: Sperrzeit vermeiden

FAQ

Wann muss ich kündigen zum Monatsende?

Du musst so kündigen, dass deine Kündigungsfrist genau am letzten Tag eines Monats endet. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem deine Kündigung beim Arbeitgeber ankommt. Beginnt deine Frist zu spät, verschiebt sich dein Austritt automatisch auf den nächsten Monatsletzten.

Zählt das Absendedatum bei der Kündigung?

Nein. Entscheidend ist nur der Zugang beim Arbeitgeber. Das bedeutet: Deine Kündigung muss tatsächlich angekommen sein. Die Frist beginnt erst am nächsten Tag nach dem Zugang. Wenn sich der Zugang verzögert, verschiebt sich auch dein Enddatum.

Was bedeutet „1 Monat zum Monatsende“ genau?

„1 Monat zum Monatsende“ heißt: Deine Kündigungsfrist läuft zuerst einen Monat und endet danach immer am letzten Tag dieses Monats. Es wird nicht mit 30 Tagen gerechnet. Das tatsächliche Enddatum richtet sich immer nach dem Kalender, nicht nach einer festen Tageszahl.

Was passiert, wenn ich falsch berechne?

Wenn du zu spät kündigst, verlängert sich dein Arbeitsverhältnis automatisch um einen weiteren Monat. Das kann dazu führen, dass du länger arbeiten musst oder dein nächster Job später beginnt. Deshalb solltest du dein Datum immer genau prüfen.

Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein. Eine Kündigung muss laut § 623 BGB schriftlich erfolgen. Das bedeutet: auf Papier mit Unterschrift. Digitale Formen wie E-Mail oder WhatsApp sind rechtlich nicht gültig.

Was ist der häufigste Fehler bei „zum Monatsende“?

Der häufigste Fehler ist, „ein Monat“ mit 30 Tagen gleichzusetzen. Viele starten die Frist auch am falschen Tag oder denken, das Absendedatum zählt. In der Praxis führt das fast immer dazu, dass die Kündigung zu spät wirkt und sich der Austritt um einen Monat verschiebt.

Verschiebt sich das Kündigungsdatum bei Wochenende oder Feiertag?

Nein. Dein Arbeitsverhältnis endet trotzdem am letzten Kalendertag des Monats. Wenn dieser auf ein Wochenende fällt, kann dein letzter tatsächlicher Arbeitstag früher liegen. Das rechtliche Enddatum bleibt jedoch gleich.

Gibt es Unterschiede zwischen 4 Wochen und 1 Monat zum Monatsende?

Ja, und dieser Unterschied ist wichtig. Eine Frist von 4 Wochen endet immer genau nach 28 Tagen. „1 Monat zum Monatsende“ dagegen endet immer am letzten Tag eines Monats. Dadurch kann sich dein Austritt deutlich nach hinten verschieben.

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Matteo Pazh Autor für Kündigungsfristen und arbeitsrechtliche Inhalte
Matteo Pazh

Fachautor für Kündigungsfristen und Arbeitsrecht.
Matteo erstellt praxisnahe Inhalte auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen (z. B. § 622 BGB, § 19 BEEG) und hilft Arbeitnehmern dabei, ihre Kündigungsfrist korrekt zu verstehen und zu berechnen.