Kündigen während der Krankschreibung – Das gilt für deine Kündigungsfrist

Kündigung während Krankschreibung möglich und Kündigungsfrist läuft normal weiter

Ja, du kannst kündigen, auch wenn du krankgeschrieben bist. Deine Kündigungsfrist läuft dabei ganz normal weiter.

Viele sind unsicher, ob eine Krankschreibung etwas an der Kündigung ändert. Die häufigste Sorge ist, dass die Frist pausiert oder dass man erst wieder gesund sein muss. Beides stimmt nicht. Dein Arbeitsverhältnis endet ganz normal nach der vereinbarten Frist.

Wenn du dein genaues Enddatum wissen willst, kannst du es direkt berechnen: Berechne jetzt, wann deine Frist endet – auch wenn du krank bist.

Darf ich während der Krankheit kündigen?

Ja, du darfst jederzeit kündigen. Eine Krankschreibung schränkt dein Kündigungsrecht nicht ein.

Das bedeutet: Auch wenn du aktuell nicht arbeiten kannst, kannst du deine Kündigung ganz normal einreichen. Du musst nicht warten, bis du wieder gesund bist.

Für viele ist das ein wichtiger Punkt, weil Entscheidungen oft genau in solchen Phasen getroffen werden. Rechtlich gibt es hier keine Einschränkung.

Warum läuft die Kündigungsfrist trotzdem weiter?

Die Kündigungsfrist hängt nicht davon ab, ob du arbeitest oder krank bist. Entscheidend ist nur, wann deine Kündigung beim Arbeitgeber eingeht.

Sobald deine Kündigung angekommen ist, beginnt die Frist zu laufen. Das gilt unabhängig von deinem Gesundheitszustand.

Nach der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB endet dein Arbeitsverhältnis zum berechneten Termin. Eine Krankheit verschiebt dieses Datum nicht.

Das ist einer der wichtigsten Punkte: Die Frist pausiert nicht und verlängert sich auch nicht durch eine Krankschreibung.

Was passiert, wenn die Krankschreibung verlängert wird?

Auch eine verlängerte Krankschreibung ändert nichts an deiner Kündigungsfrist. Das Enddatum deines Arbeitsverhältnisses bleibt gleich.

Das kann sich ungewohnt anfühlen, weil man erwartet, dass sich alles nach hinten verschiebt. In der Praxis läuft die Frist aber unabhängig davon weiter.

Das bedeutet: Selbst wenn du bis zum letzten Tag krankgeschrieben bist, endet dein Arbeitsverhältnis trotzdem zum berechneten Termin.

Beispiel: Kündigung während der AU

Ein konkretes Beispiel macht das deutlich.

Beispiel 1:
Du bist krankgeschrieben und kündigst am 18. April mit einer Frist von vier Wochen.

Dein letzter Arbeitstag ist der 16. Mai. Die Krankheit hat keinen Einfluss auf dieses Datum.

Beispiel 2:
Deine Krankschreibung wird bis zum 30. April verlängert.

Auch dann bleibt dein letzter Arbeitstag der 16. Mai. Die Frist läuft unabhängig weiter.

Diese Beispiele zeigen, dass sich an der Berechnung nichts ändert – egal wie lange die Krankheit dauert.

Was passiert mit Gehalt und Arbeit in dieser Zeit?

Wenn du krankgeschrieben bist, musst du nicht arbeiten. Das gilt auch während deiner Kündigungsfrist.

Du erhältst weiterhin dein Gehalt oder – je nach Dauer der Krankheit – Krankengeld. Das läuft unabhängig davon, ob du gekündigt hast.

Wichtig ist nur, dass dein Arbeitsverhältnis zum berechneten Datum endet. Bis dahin gelten die normalen Regeln weiter.

Deine Kündigungsfrist jetzt berechnen

Gerade während einer Krankheit ist es wichtig, klare Antworten zu haben. Die Regel ist zwar einfach, wird aber oft falsch verstanden.

Wenn du dein Enddatum genau wissen willst, solltest du es einmal korrekt berechnen.

Berechne jetzt, wann deine Frist endet – auch wenn du krank bist.

So weißt du genau, wann dein Arbeitsverhältnis endet und musst nicht mit Unsicherheit planen.

Häufige Fragen

Pausiert die Kündigungsfrist während Krankheit?
Nein, sie läuft ganz normal weiter.

Darf ich kündigen, wenn ich krankgeschrieben bin?
Ja, das ist jederzeit möglich.

Was passiert, wenn ich während der AU kündige?
Die Kündigungsfrist beginnt normal und endet zum berechneten Termin.

Muss ich bis zum letzten Tag arbeiten trotz Krankheit?
Nein. Wenn du krankgeschrieben bist, musst du nicht arbeiten.

Matteo Pazh Autor für Kündigungsfristen und arbeitsrechtliche Inhalte
Matteo Pazh

Fachautor für Kündigungsfristen und Arbeitsrecht.
Matteo erstellt praxisnahe Inhalte auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen (z. B. § 622 BGB, § 19 BEEG) und hilft Arbeitnehmern dabei, ihre Kündigungsfrist korrekt zu verstehen und zu berechnen.